Der Förder-Check
Was ein gefördertes Vorhaben mitbringen muss
- Standardschnittstellen. Landesrichtlinien verlangen sie ausdrücklich, teils sogar namentlich.
- Nachvollziehbarkeit. Wer wann was geändert hat, muss belegbar sein.
- Dauerhafter Betrieb. Geförderte Systeme müssen über die Zweckbindungsfrist laufen, unabhängig von einzelnen Personen.
- Investitionscharakter. Die Landesprogramme für ÖPNV-Systeme fördern Investitionen, keine laufenden Kosten.
Formulierungen aus den Richtlinien
Zentraleneinrichtung zur Steuerung und Überwachung von Betriebsabläufen im ÖPNV, einschließlich Systemschnittstellen.
Beitrag zur Anschlusssicherung und zum Umleitungsmanagement bei Störungen.
Datenaustausch mit Aufgabenträger und Verkehrsverbund über Standardschnittstellen.
Grundlage für die dynamische Fahrgastinformation im Störungsfall.
Unternehmensübergreifend nutzbar und übertragbar auf weitere Unternehmen im Verbundgebiet.
Vier Stolpersteine
Zu früh bestellt
Wer vor der Bewilligung beauftragt, verliert die Förderung. Das gilt bei fast allen Programmen.
Produktname in der Ausschreibung
Zuwendungsempfänger müssen produktneutral ausschreiben. Beschreiben Sie Eigenschaften, nicht Hersteller.
Miete statt Investition
Laufende Nutzungsgebühren sind oft nicht zuwendungsfähig. Trennen Sie Lizenz, Einführung und Pflege im Angebot.
Zu klein geschnitten
Programme haben Bagatellgrenzen, in Hessen und Baden-Württemberg etwa 100.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben. Bündeln Sie Ihr Vorhaben.
Antrag vorbereiten
Kostenlos und unverbindlich. Sie sprechen direkt mit Holger Kammerer. Lieber per Mail: info@kammerer-it.net
Hinweis: Diese Seite gibt eine Orientierung nach dem Stand vom Oktober 2026 und ist keine Förderberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Bewilligungsstelle. Förderprogramme, Sätze und Fristen ändern sich kurzfristig. Prüfen Sie vor jeder Beauftragung den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
