Für Betriebs-, Informations- und Leitsysteme gibt es Zuschüsse von bis zu 85 Prozent, und viele Vorhaben erfüllen die Voraussetzungen längst, ohne dass es im Haus jemand weiß. Der Förder-Check zeigt Ihnen in zwei Minuten, welches Programm infrage kommt, wer darüber entscheidet und was als Nächstes zu tun ist.
Förder-Check startenDen Bedarf hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen längst beziffert, und passende Programme gibt es ebenfalls. Sie sind nur nach Systemen sortiert und nicht nach dem, was im Betrieb täglich als Problem ankommt.
Vier Anforderungen, die in den Richtlinien immer wieder auftauchen. Prüfen Sie Ihr Vorhaben dagegen, bevor Sie Zeit in einen Antrag stecken.
Wer diese vier Punkte heute mit gewachsenen Tabellen und Einzelablagen abdeckt, kann sie im Verwendungsnachweis nicht belegen. Das ist der Grund, warum aus einem eingespielten Excel-Verfahren kein Förderantrag wird.
Drei Fragen. Danach wissen Sie, welches Programm passt, wer entscheidet und was Ihr nächster Schritt ist.
Ein Vorhaben wird nicht förderfähig, weil man es anders beschreibt. Es wird förderfähig, wenn es einen Zweck erfüllt, den der Fördergeber ausdrücklich fördern will. Genau darum geht es hier: herausfinden, welchen Zweck Ihr Vorhaben tatsächlich erfüllt, und ihn vollständig darstellen. Was das Vorhaben nicht leistet, gehört nicht in den Antrag. Spätestens beim Verwendungsnachweis fällt es auf.
Diese Sätze stammen aus den Richtlinien selbst. Sie helfen, einen vorhandenen Nutzen in der Sprache des Fördergebers zu beschreiben. Verwenden Sie einen Satz nur dann, wenn er für Ihr Vorhaben zutrifft.
Zentraleneinrichtung zur Steuerung und Überwachung von Betriebsabläufen im ÖPNV, einschließlich Systemschnittstellen.
Beitrag zur Anschlusssicherung und zum Umleitungsmanagement bei Störungen.
Datenaustausch mit Aufgabenträger und Verkehrsverbund über Standardschnittstellen.
Grundlage für die dynamische Fahrgastinformation im Störungsfall.
Unternehmensübergreifend nutzbar und übertragbar auf weitere Unternehmen im Verbundgebiet.
Der Vorhabenbeginn liegt nach der Bewilligung. Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung. Das gilt bei fast allen Programmen.
Zuwendungsempfänger müssen produktneutral ausschreiben. Beschreiben Sie Eigenschaften, nicht Hersteller.
Laufende Nutzungsgebühren sind oft nicht zuwendungsfähig. Trennen Sie im Angebot Lizenz, Einführung und Pflege sauber voneinander.
Programme haben Bagatellgrenzen, in Hessen etwa 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben. Bündeln Sie Ihr Vorhaben, statt es zu zerlegen.
Machen Sie Ihr Haus unabhängig von einzelnen Tabellen und von Insellösungen, die niemand mehr weiterentwickelt.
An deren Stelle tritt ein Gesamtsystem, in dem Daten einmal erfasst werden und danach jeder Aufgabe und jedem Prozess zur Verfügung stehen, von der Meldung in der Leitstelle über die Einsatzplanung bis zur Auswertung im Bericht. Wer eine Information braucht, sucht sie nicht mehr, sondern findet sie an der Stelle, an der er ohnehin arbeitet.
Ihre Leitsysteme bleiben dabei, wo sie sind. Verschwinden sollen die Zettel, Dateien und Nebenablagen, die sich über die Jahre darum herum gebildet haben.
Ihr Ergebnis oben nennt Programm, Stelle und nächsten Schritt. Drucken Sie die Seite aus, dann liegen Formulierungen und Prüfliste in Ihrer nächsten Hausrunde auf dem Tisch, und wenn Sie das Vorhaben inhaltlich schärfen wollen, nehmen wir uns 30 Minuten dafür.
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